Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler ab sieben Jahren bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses durch ein Nachhilfe-Stipendium gefördert werden.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche, die ihre schulischen Leistungen verbessern möchten und bereit sind, regelmäßig am Unterricht der Schülerhilfe teilzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler aus einer einkommensschwachen Familie kommen, die nicht in der Lage ist, die Kosten für professionellen Nachhilfe-Unterricht zu tragen.
Sie sind interessiert und möchten sich bewerben? In den teilnehmenden Schülerhilfen erhalten Sie ein Antragformular. Sie können es gemeinsam mit der Schülerhilfe-Leitung direkt vor Ort ausfüllen.
Bringen Sie bitte lediglich einen Nachweis über Ihr Haushaltseinkommen mit. Dies kann der Verdienst- oder Steuerbescheid sein oder einer der folgenden Bescheide: Hartz-IV-, Sozialhilfe-, Wohngeld-, Bafög-, Kinderzuschlag-Bescheid oder ein Asylbewerber-Leistungsbescheid.
Den vollständigen Antrag leitet die Schülerhilfe an die Chancenstiftung weiter. Von dort erhalten Sie schnellstmöglich Nachricht über die Entscheidung.
Mit der Zusage über das Stipendium gehen Sie bitte noch einmal zu Ihrer Schülerhilfe.
Das Stipendium deckt zwar den größten Teil der Kosten für den Nachhilfe-Unterricht ab. Jedoch bindet die Chancenstiftung die Eltern ganz bewusst in die Förderung ein. Daher unterzeichnen Sie vor Aufnahme des Unterrichts eine Vereinbarung darüber, dass Sie sich mit einem Zuschuss von 20 Euro im Monat an der Förderung Ihres Kindes beteiligen.
Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt. In Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort kann der Nachhilfe-Unterricht für Ihr Kind nun beginnen.
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Die Stipendiaten erhalten regelmäßig Nachhilfe-Unterricht in der Schülerhilfe. Die individuelle Förderung in kleinen Gruppen erfolgt durch erfahrene und motivierte Nachhilfe-Lehrerinnen und Lehrer. Sie helfen Ihrem Kind, seine Wissenslücken zu schließen, die Versetzung oder den Schulabschluss zu schaffen und geben ihm seine Freude am Lernen zurück.
Zunächst wird Ihr Kind für eine Dauer von sechs Monaten gefördert. Es ist aber möglich, die Förderung im Anschluss zu verlängern, wenn Ihr Kind weiterhin gefördert werden soll.
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