Die Schülerhilfe bietet Nachhilfe in kleinen Gruppen. Wissenslücken werden systematisch aufgearbeitet und geschlossen. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende Klassenarbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet. Durch das bewährte Unterrichtskonzept der Schülerhilfe wird neben dem Spaß am Lernen langfristig auch das Selbstbewusstsein der Schüler gefördert.
Um all diesen Aufgaben gerecht werden zu können, braucht die Schülerhilfe Zeit. Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Dauer; zunächst jedoch für die vereinbarte Mindestlaufzeit von 6 bzw. 12 Kalendermonaten. Unter Einhaltung der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Unterrichtsgebühr ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus zahlbar. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist die Schülerhilfe berechtigt, ab dann die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die einmalige Anmeldegebühr wird bei Unterrichtsbeginn fällig.
Sollte bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 Kalendermonaten eine vorzeitige Abmeldung erfolgen und die Schülerhilfe mit der vorzeitigen Abmeldung einverstanden sein, ist die Schülerhilfe berechtigt, den Differenzbetrag zur höheren Unterrichtsgebühr einer Anmeldung von 6 Kalendermonaten in Rechnung zu stellen.
Die Unterrichtstermine werden von der Schülerhilfe festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich.
Die Schülerhilfe ist das ganze Jahr durchgehend geöffnet. Dies hat den Vorteil, dass z. B. in den Ferien ohne Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende Lücken aufgearbeitet werden können. Nur in der Weihnachtswoche vom 24.12. bis 31.12. hat die Schülerhilfe geschlossen.
Im Interesse aller Eltern und Schüler hat die Schülerhilfe bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von der Schülerhilfe bearbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden erhoben sowie von der Schülerhilfe GmbH & Co. KG, der ZGS Schülerhilfe GmbH,der Schülerhilfe Promotion GmbH und dem für den Kunden zuständigen Schülerhilfe-Franchise-Betrieb verarbeitet und genutzt. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.
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